Alarmanlagenförderung

in den österreichischen Bundesländern

Jetzt Förderung beantragen!

Einige österreichische Bundesländer fördern mit Zuschüssen den Einbau einer Alarmanlage. Hier finden Sie kompakt alle Möglichkeiten zusammengefasst und können auf den unter MEHR verlinkten Seiten weitere Informationen ersehen bzw. teilweise die Fördergelder gleich beantragen.

Alarmanlagenförderung der Stadt Salzburg
Die Stadt Salzburg fördert den Einbau von Alarmanlagen, speziell im Kleingewerbe bzw. in Geschäftslokalen, in denen oft nur eine Person anwesend ist. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Salzburg ersetzt unter bestimmten Bedingungen bis zu einem Drittel der Kosten, maximal 300 Euro.

Fördergelder in Oberösterreich
Gefördert wird der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile) und ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen sowie ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden. In den Genuss kommen alle Eigentümer bzw. Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Deren Einkommen darf allerdings bestimmte Einkommensobergrenzen nicht übersteigen. Zusätzlich muss der Einbau durch ein Unternehmen erfolgen, welches die hierfür erforderliche gewerberechtliche Befugnis hat. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal 1.000 Euro.

Fördermittel des Burgenlandes
Die eingebaute Alarmanlage muss den VSÖ- oder VDS-Richtlinien, der EN 50130, der EN 50131 oder der OVE- Richtlinie R2 entsprechen. Videoüberwachungsanlagen müssen entsprechend dem Stand der Technik errichtet werden. Die Aufzeichnungen müssen u. a. gespeichert werden können. Der Nachweis über den fachgerechten Einbau mit der Originalrechnung und dem Abnahmeprotokoll eines konzessionierten Fachbetriebs muss vorgelegt werden. Dann wird die Einbruchmeldeanlage mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Anträge können natürliche Personen mit Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland (wie beispielsweise Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter als österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte, z. B. EU-Bürger) stellen.

Stand: Juni 2021