WICHTIGER HINWEIS!
Förderstopp ab 01.07.2022
Für das Jahr 2022 sind bereits alle Mittel ausgeschöpft.
D.h., in diesem Jahr gibt es keine Fördermöglichkeiten mehr in diesem Programm.
Alarmanlage mit KfW-Förderung
Finanzieller Zuschuss für Ihre Sicherheit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit dem Investitionszuschuss 455-E bauliche Maßnahmen, die den Einbruchschutz an Wohngebäuden erhöhen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Sie als Privatperson, wenn Sie u. a. Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sind oder wenn Sie Mieter sind.
Was wird gefördert? Technische Mindestanforderungen
Gefördert werden unter anderem:
- Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser und Wohnungen nach DIN VDE V 0826-1.
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Diese müssen mindestens den Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2 zum Einbruchschutz entsprechen. Das ist bei TELENOT-Anlagen, bei Auswahl der entsprechenden Produkte aus den Systemlisten, gewährleistet.
Voraussetzungen für die Förderung
Die geplanten Maßnahmen müssen vor Ausführungsbeginn bei der KfW beantragt werden. Die Ausführung darf erst nach Zusage (Zuschussnummer) durch die KfW erfolgen.
Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Hierzu steht Ihnen das Netzwerk der Autorisierten TELENOT-Stützpunkte zur Verfügung. Bei Installation einer TELENOT-Alarmanlage bieten wir Ihnen zusätzlich die exklusive TELENOT 5-Jahres-Produktgarantie an.
Förderbedingungen Stand April 2019
- Mindestinvestitionssumme = 500 EUR
- Bis 1.000 EUR Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 20 %
- Darüberhinausgehende Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 10 %
- Zuschüsse bis zu max. 1.600 EUR für Maßnahmen zum Einbruchschutz
In 4 Schritten zu Ihrem KfW-Zuschuss
- Beratung nutzen
TELENOT Sicherheits-Check anfordern. - Zuschuss beantragen
Vor Beginn Ihres Vorhabens den Zuschuss bei der KfW beantragen. - Vorhaben durchführen
Ihr Vorhaben nach Erhalt der Zusage von einem Fachunternehmen durchführen lassen. - Zuschuss erhalten
Nach Durchführung Ihres Vorhabens die Auszahlung bei der KfW beantragen.
Online-Antrag im KfW-Zuschussportal
Den Zuschuss für Einbruchschutz beantragen Sie direkt im KfW-Zuschussportal:
https://public.kfw.de/zuschussportal-web/
Zur Nutzung des Portals ist eine kurze Registrierung notwendig.
Erläuterungen zur Nutzung finden Sie hier
Detaillierte Informationen zum KfW-Förderprogramm 455-E „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ mit den zugehörigen Merkblättern, Formularen und Downloads.
MEHR
- EN-Zertifikat compact easy
- Zur Broschüre „compact easy“
- Zur Broschüre „compact easy - die zentrale Steuereinheit“
- EN-Zertifikat complex 400H / complex 400H-FK
- Zur Broschüre „complex 400H“
- Alles auf einen Blick – unser kostenloses KfW-Whitepaper
Zu Ihrer Unterstützung
- Sicherheits-Check
- Fachgerechte Durchführung der Arbeiten – Autorisierte TELENOT-Stützpunkte
- 5-Jahres-Produktgarantie
Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Customer Care
Tel. +49 7361 946-401
E-Mail: customer.care@telenot.com