Das neue KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) ist die nationale Umsetzung Deutschlands der CER-Richtlinie der EU. Mit dieser verpflichtet die EU Anlagenbetreiber im Umfeld kritischer Infrastruktur, auf die seit Jahren wachsenden Gefährdungen zu reagieren. Dabei dreht es sich nicht nur um die in den Medien oft genannte Cyberkriminalität, sondern ebenso um den physischen Schutz von Gebäuden.

Was ist das KRITIS-Dachgesetz?

Der Fokus beim KRITIS-Dachgesetz liegt auf dem Schutz dieser kritischen Infrastruktur gegen jegliche Gefährdungen physischer Art – seien es Naturkatastrophen oder von Menschen verursachte Bedrohungen. Denn das deutsche Gesetz geht von einem All-Gefahren-Ansatz aus. Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen befähigt sein, gefährdende Vorfälle zu verhindern beziehungsweise diese abzuwehren oder deren Folgen zu begrenzen, um so eine umfassende Resilienz zu erreichen. Konkret sieht der Entwurf des Gesetzes dabei vor, dass die Betreiber geeignete und angemessene technisch sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen implementieren müssen, die „dem Stand der Technik“ entsprechen müssen. Mit anderen Worten: Es wird ein physischer Schutz von Räumlichkeiten gegen Einbruch, Brand und vergleichbare Gefahren sowie die Festlegung von Zugangsrechten auf Basis von bestehenden Normen gefordert.

Übersetzt man die Anforderungen des KRITIS-DachG in konkrete Komponenten der elektronischen Sicherheitstechnik, so müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen eine Sicherheitslösung (beispielsweise mit Instrumenten und Verfahren zur Überwachung der Umgebung), Detektionsgeräte sowie Zugangskontrollen (inklusive Festlegung von Zugangsrechten zu Räumlichkeiten und sensiblen Informationen) installieren.

Detaillierte Vorgaben für die Umsetzung gibt es im Gesetz nicht, dafür aber eine Reihe von Beispielen. Festgelegt ist, dass die Maßnahmen in einem Resilienzplan dokumentiert werden und diese regelmäßig vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) überwacht werden können. Bei Nicht-Einhaltung der Maßnahmen drohen vermutlich Bußgelder in Millionenhöhe.

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