KfW-Förderkredit für Einbruchschutz & Alarmanlagen
Was ist der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen (159)“?
Der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen (159)“ unterstützt Haus- und Wohnungsbesitzerinnen sowie Mieterinnen und Mieter, die ihr Zuhause sicherer und komfortabler gestalten möchten. Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit können Sie erhalten – zu besonders günstigen Zinsen.
Neben dem barrierefreien Umbau liegt ein Schwerpunkt auf dem Einbruchschutz. Dazu zählen unter anderem mechanische Sicherungen, wie einbruchhemmende Türen und Fenster sowie elektronische Sicherheitssysteme, etwa moderne und smarte Alarmanlagen. Gerade die Verbindung von Komfort, Schutz und Technik macht diese Förderung so interessant: Wer heute modernisiert, investiert nicht nur in den Wohnkomfort, sondern auch in umfassende Sicherheit.
Warum lohnt sich der Einbau einer Alarmanlage – und wird sie gefördert?
Eine Alarmanlage ist weit mehr als nur ein technisches Gerät. Sie ist das unsichtbare Sicherheitsnetz für Ihr Zuhause. Ein professionelles System erkennt verdächtige Bewegungen, löst Alarm aus und schreckt Einbrecher oft schon ab, bevor ein Schaden entsteht.
Die gute Nachricht: Alarmanlagen gehören zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen des KfW-Kredits 159. Voraussetzung ist, dass sie von einem Fachunternehmen installiert werden und den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen.
Gefördert werden:
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- Gefahrenwarnanlagen mit Einbruchmeldefunktion
- Smarthome-Sicherheitslösungen zur Einbruchprävention
Nicht gefördert werden hingegen Infraschallanlagen und ähnliches.
Wenn Sie sich für eine zertifizierte Alarmanlage von TELENOT entscheiden, erfüllen Sie die Anforderungen der KfW automatisch. TELENOT-Anlagen sind nach den einschlägigen Normen zertifiziert, von unabhängigen Instituten wie dem VdS (VdS Schadenverhütung GmbH) auf Herz und Nieren geprüft und von Polizei und Versicherungen empfohlen.
Wie funktioniert die Förderung genau?
Der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ wird über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragt. Sie selbst stellen den Antrag also nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Bank.
Die Förderung umfasst:
- bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit
- günstige Zinssätze ab ca. 2,2 % effektivem Jahreszins (Stand 10/2025)
- flexible Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
- frei wählbare tilgungsfreie Anlaufzeiten
Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Sobald die KfW die Zusage erteilt hat, dürfen Sie mit dem Umbau oder der Installation beginnen.
Welche Maßnahmen zum Einbruchschutz sind förderfähig?
Neben Alarmanlagen können Sie auch weitere Maßnahmen kombinieren, um Ihr Zuhause sicherer zu machen. Förderfähig sind zum Beispiel:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und Kellerzugänge
- Nachrüstsysteme für Türen (z. B. Panzerriegel, Zusatzschlösser)
- Fenstersicherungen, abschließbare Griffe, Pilzkopfverriegelungen
- stabile Rollläden oder Gitter
- Bewegungsmelder und helle Außenbeleuchtung
Kombinieren Sie solche Maßnahmen mit einer smarten Alarmanlage, entsteht ein rundum geschütztes Zuhause – innen wie außen.
TELENOT bietet hier innovative Sicherheitslösungen: von der klassischen Einbruchmeldeanlage über funkvernetzte Systeme bis hin zu Hybridlösungen (Kabel & Funk).
Warum ist eine fachgerechte Installation so wichtig?
Die KfW verlangt ausdrücklich, dass alle Arbeiten von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden. Das hat einen guten Grund: Nur so ist gewährleistet, dass die Technik einwandfrei funktioniert und im Ernstfall zuverlässig reagiert.
Autorisierte TELENOT-Stützpunkte sind Fachpartner, die alle Anforderungen der KfW erfüllen. Sie übernehmen Planung, Installation und Wartung Ihrer Alarmanlage – und stellen Ihnen die erforderliche Fachunternehmerbestätigung aus, die Sie für den Kreditantrag benötigen.
Kann ich auch andere Umbauten kombinieren?
Ja! Sie können den Kredit 159 nicht nur für den Einbruchschutz, sondern auch für Maßnahmen zur Barrierefreiheit nutzen – etwa für:
- schwellenfreie Zugänge, Rampen oder Aufzüge
- bodengleiche Duschen und verbreiterte Türrahmen
- smarte Steuerungssysteme für Licht, Rollläden und Heizung
So wird Ihr Zuhause gleichzeitig sicherer, komfortabler und zukunftsfähiger. Viele Bauherren nutzen die Gelegenheit, Einbruchschutz und Komfortsysteme in einem Schritt umzusetzen – zum Beispiel mit TELENOT-Lösungen, die sich in bestehende und neue Gebäudetechnik integrieren lassen.
Wie beantrage ich den Förderkredit?
- Planung: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb oder einer polizeilichen Beratungsstelle zum Thema Einbruchschutz beraten.
- Finanzierungspartner finden: Suchen Sie sich eine Bank oder Sparkasse, die KfW-Förderkredite anbietet.
- Kredit beantragen: Ihr Finanzierungspartner reicht den Antrag bei der KfW ein.
- Zusage erhalten: Sobald Sie die Förderzusage haben, dürfen Sie mit dem Umbau beginnen.
- Fachgerechte Installation: Lassen Sie Ihre Alarmanlage von einem Autorisierten TELENOT-Stützpunkt installieren.
- Nachweis erbringen: Reichen Sie nach Abschluss der Arbeiten die Fachunternehmerbestätigung bei Ihrer Bank ein.
So einfach sichern Sie sich die Förderung – und schaffen mehr Schutz für Ihr Zuhause.
Wie hoch ist die Förderung bei Einbruchschutz-Maßnahmen?
Sie können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren. Der genaue Kreditbetrag hängt von Ihrem individuellen Vorhaben ab. Je nachdem, welche Alarmanlage und Zusatzmaßnahmen Sie planen, kann der KfW-Kredit einen erheblichen oder den ganzen Teil der Investition abdecken.
Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt, in Einbruchschutz zu investieren?
Einbrüche passieren häufig tagsüber – während Bewohner außer Haus sind. Die Gewissheit, dass die eigene Immobilie optimal geschützt ist, vermittelt ein beruhigendes Gefühl.
Mit dem KfW-Kredit und einer modernen TELENOT-Alarmanlage kombinieren Sie staatliche Förderung, Technik „Made in Germany“ und ein Stück Sicherheit, das unbezahlbar ist. Für Sie, Ihre Familie und die Sachwerte im Gebäude.
Je früher Sie handeln, desto besser. Die Förderung ist an verfügbare Haushaltsmittel gebunden – sobald diese ausgeschöpft sind, können keine neuen Anträge mehr bewilligt werden.
Fazit: Geförderte Sicherheit mit TELENOT und KfW
Ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Mietobjekt – der KfW-Kredit 159 ist Ihre Chance, Ihr Zuhause für Jahrzehnte zukunftssicher zu machen.
Mit TELENOT-Alarmanlagen investieren Sie in geprüfte Sicherheitstechnik, die von Polizei, Versicherern und Fachbetrieben empfohlen wird – und jetzt sogar staatlich gefördert wird.
Sicher wohnen – gefördert modernisieren – mit TELENOT und der KfW.